Gehälter
Für die MitarbeiterInnen der PR-Agenturen gilt der Kollektivvertrag der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, immer aktuell abrufbar auf den Websites der Bundesländerorganisationen der WKO.
Für die Einstufung relevante Faktoren sind
- die Ausbildung
- die spezifische Berufserfahrung
- der konkrete Tätigkeits-und Verantwortungsbereich.
Unabhängig vom Kollektivvertrag können individuell abweichende Gehälter definiert und/oder allfällige erfolgsabhängige Gehaltskomponenten und Prämien vereinbart werden.