Mitglied werden
Formen der Mitgliedschaft
Um den unterschiedlichen Anforderungen und Voraussetzungen gerecht zu werden gibt es im PRVA sieben verschiedene Arten der Mitgliedschaft, mit jeweils spezifischen Rechten und Pflichten, sowie Serviceleistungen.
Grundsätzlich kann Mitglied des PRVA werden, wer
- sein Interesse (schriftlich) beim Vorstand deponiert und
- das Online-Beitrittsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt,
- den Ehrenkodex des PRVA und den Athener Kodex unterschreibt und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand; diese kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Sollte die Aufnahme vom Vorstand abgelehnt werden, steht dem Antragsteller eine Berufung an die Generalversammlung zu.
Bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie sich jedoch mit den Bedingungen und Voraussetzungen für die Mitgliedschaft eingehend vertraut machen. Die detaillierte Beschreibung sowie die Höhe der Mitgliedsgebühr finden Sie bei der jeweiligen Mitgliedsform.
Personenmitgliedschaft
Gruppenmitgliedschaft
Fördernde Mitgliedschaft