Mitglied werden

Formen der Mitgliedschaft

Um den unterschiedlichen Anforderungen und Voraussetzungen gerecht zu werden gibt es im PRVA sieben verschiedene Arten der Mitgliedschaft, mit jeweils spezifischen Rechten und Pflichten, sowie Serviceleistungen.

Grundsätzlich kann Mitglied des PRVA werden, wer


Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand
; diese kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Sollte die Aufnahme vom Vorstand abgelehnt werden, steht dem Antragsteller eine Berufung an die Generalversammlung zu.

Bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie sich jedoch mit den Bedingungen und Voraussetzungen für die Mitgliedschaft eingehend vertraut machen. Die detaillierte Beschreibung sowie die Höhe der Mitgliedsgebühr finden Sie bei der jeweiligen Mitgliedsform.

Personenmitgliedschaft


Gruppenmitgliedschaft


Fördernde Mitgliedschaft