Agenturen

Honorare

Aufgrund der kartellrechtlichen Bestimmungen der EU, ist es dem PRVA nicht möglich, Empfehlungen über die Höhe von Leistungsentgelten bzw. Honoraren zu publizieren.

Bei umfassender PR-Betreuung mit fix vorgeplanten Aktivitäten wird meist ein monatliches Grundhonorar verrechnet, das folgende Leistungen abdeckt:

  • Bereitstellung von Know-how und personeller Kapazität
  • Laufende Beratung
  • Ausarbeitung des Jahresprogramms samt Budgetierung
  • Branchen-, Medienbeobachtung und Kontaktpflege
  • Abstimmung der PR-Tätigkeit mit anderen Kommunikationsmaßnahmen
  • Meetings, Jour-fixes
  • Administration etc.


Dazu kommen Honorare für die einzelnen Aktivitäten; sie werden entweder nach Abschluss des Projekts oder jeweils zur Hälfte bei Auftragserteilung und bei Abschluss verrechnet.

Alternativ kann auch das gesamte Jahresbudget (Grund- und Aktivitätenhonorare) monatlich zu jeweils 1/12 des Gesamtbetrags abgerechnet werden.

Bei Programmen, die stark durch Einwirkung von außen beeinflusst werden, sowie bei reiner Consulting-Tätigkeit wird anstelle von fixen Honoraren häufig auch eine Honorierung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart. Die Abrechnung erfolgt dann monatlich im Nachhinein, nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, auf Basis eines von der Agentur vorgelegten Leistungsberichts.

Konzept - Abstandshonorar - Nutzungsrechte

Da als Berechnungsbasis der Honorare von PRVA-Agenturen die, für den Kunden aufgewendete Zeit herangezogen wird, ist auch die Entwicklung von umfassenden PR-Konzepten kostenpflichtig. Zeit- und Kostenaufwand hängen von der Komplexität der Aufgabenstellung ab.

Die Entwicklung eines maßgeschneiderten Kommunikations-Konzeptes erfordert Zeit, Know-how und Agenturkapazität. Diese Leistung verursacht Kosten und muss daher angemessen honoriert werden. Im Falle der Ablehnung des Konzeptes im Rahmen einer Wettbewerbspräsentation wird das im Vorhinein vereinbarte Abstandshonorar fällig. Entschließt sich ein Auftraggeber zur Zusammenarbeit mit einer Agentur, wird die Konzepterstellung als Teil des Gesamtbudgets verrechnet.

Die Frage der Abgeltung von Nutzungsrechten ist in jedem Fall gesondert zu vereinbaren.

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